Von der historischen Entwicklung und den Einrichtungen und Institutionen inner- und außerhalb der Justizverwaltung
Die Einführung der Appellationsgerichte erfolgte 1782 im Rahmen der Justizreformen Kaiser Josephs II. Ursprünglich war eine solche Einrichtung für Innsbruck allerdings nicht vorgesehen, da für Alttirol und Vorarlberg zunächst das Appellationsgericht Klagenfurt zuständig war. Es sollte beinahe zehn Jahre dauern, ehe Innsbruck 1791 ein eigenes Appellationsgericht erhielt.
Damit war ein bedeutender Schritt, aber keineswegs ein Ende der Entwicklung in Richtung Trennung der Staatsgewalten und dreistufigem Instanzenzug gesetzt. Die Geschichte des Appellationsgerichts (ab 1849 Oberlandesgericht) Innsbruck verzeichnete neben mehreren territorialen Veränderungen zahllose Kompetenzerweiterungen und -verschiebungen und erlebte eine Verdichtung in der Zusammenarbeit mit vor- und nachgelagerten Behörden und Einrichtungen.
Der vorliegende Band möchte die vielen Zugänge zur regionalen Justizgeschichte aufzeigen und ist in zwei Sektionen gegliedert. In „Perspektiven aus den Geschichtswissenschaften” wird die historische Entwicklung der Justizverwaltung näher beleuchtet. Geographisch stehen die heutigen österreichischen Bundesländer Tirol und Vorarlberg, die italienischen Autonomen Provinzen Südtirol und Trentino sowie Liechtenstein im Zentrum der Betrachtungen. Zeitlich erstrecken sich die Beiträge vom 18. bis ins 21. Jahrhundert. Die zweite Sektion umfasst „Perspektiven aus der Vielfalt der Rechtspraxis”. Es kommen Einrichtungen und Institutionen innerhalb und außerhalb der unmittelbaren Justizverwaltung zu Wort, die in Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht jene Bereiche abdecken, die in der Öffentlichkeit unter dem Begriff „Justiz” subsumiert werden.