Für die Teilnahme der Gerichtsgemeinden an den Landtagen, die in Tirol schon im frühen 15. Jahrhundert belegt ist, gibt es im spätmittelalterlichen Europa kaum Vergleichsbeispiele. Dieses Buch geht der Frage nach, welchen Gruppen der ländlichen Bevölkerung damit Einfluss und politisches Gewicht auf Landesebene möglich war.
Die Herausbildung der politischen Stände und die Institutionalisierung der Landtage in Tirol im ersten Viertel des 15. Jahrhunderts weist eine Besonderheit auf, für die es im spätmittelalterlichen Europa wenige Vergleichsbeispiele gibt. Neben dem landsässigen Adel, den Prälaten und den Städten waren die ländlichen Gerichte hier Teil der Landschaft und bestimmten die Geschicke des Landes mit. Die vorliegende Studie verfolgt das Erstarken der ländlichen Gemeinden, das korporative Interagieren der Gerichtsinsassen mit den jeweiligen Landesherren und ihre Einbeziehung in die Befriedung des Landes unter Friedrich IV. (1406–1439). Diese Entwicklung führte schließlich zu einer dauerhaften Teilhabe der Gerichtsgemeinden an den Landtagen. Die Organisation der Vertretung der Gerichte und ihr Anteil an den landschaftlichen Gremien lassen auf eine Vorwegnahme “demokratischer” Vertretungsformen schließen. Während die Mitglieder des Tiroler Adels, die Fürstbischöfe von Trient und Brixen als Vertreter ihrer Hochstifte und die Klostervorsteher für ihre Abtei oder ihr Stift auf den Landtagen persönlich präsent waren, delegierten Städte, Märkte und Gerichte aus der Gerichtsgemeinde gewählte und mit Vollmacht ausgestattete Vertreter. Ob allen ländlichen Bewohnern oder nur einer bestimmten Gruppe damit Einfluss und politisches Gewicht auf Landesebene gewährt war, darüber gibt ein auf breiter Quellenbasis angelegter analytischer und biographischer Teil zur rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Position der Gerichtsrepräsentanten Aufschluss.
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Eine Rezension von Steffen Schlinker finden Sie hier: https://bit.ly/2MAAgIc